2. Die Haft beginnt am 16. Oktober 2024, 7.15 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 15. Januar 2025, 12.00 Uhr angeordnet. 3. Eventualiter wird in Anwendung von Art. 78 AIG eine Durchsetzungshaft für einen Monat bis zum 15. November 2024, 12.00 angeordnet. 4. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau.