Der Gesuchsgegner wurde am 27. November 2023 in Niederlenz AG aufgrund des Tatverdachts hinsichtlich eines mehrfachen Diebstahls, des mehrfachen versuchten Diebstahls und des mehrfachen Hausfriedensbruchs von der Polizei festgenommen (Akten des Amtes für Migration und Integration Kanton Aargau [MI-act 1-]1 ff.) Mit Urteil vom 6. Mai 2024 wurde der Gesuchsgegner wegen mehrfachem Diebstahl, mehrfachem versuchten Diebstahl und mehrfachem Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und für fünf Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil erwuchs gleichentags unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 1-93, 111).