Am 9. November 2022 wurde der Gesuchsgegner per Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Solothurn unter anderem wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Die Tatzeitpunkte waren zeitlich im März bis Juni 2022 zu verorten (MI-act. 2-145 ff.)