Der Gesuchsgegner wurde am 22. August 2022 in Bern zur Kontrolle angehalten, verhaftet und dem Kanton Solothurn zugeführt (MI-act. 2-240). Das Migrationsamt Kanton Solothurn (MISA) gewährte dem Gesuchsgegner am 23. August 2022 das rechtliche Gehör betreffend des Einreiseverbots und der Eröffnung der Haft im Dublin Verfahren (MI-act. 2- 254 ff.). Tags darauf ordnete das MISA die Haft im Rahmen des Dublin Verfahrens bis zum 2. Oktober 2022 an (MI-act. 2-224 ff.). Der Gesuchsgegner wurde am 13. September 2022 mit einem Flug nach Mailand ausgeschafft (MI-act. 2-211).