6. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftanordnung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde. Eine mildere Massnahme zur Sicherstellung der Vorbereitung und des Vollzugs der Wegweisung, wie die vom Rechtsvertreter des Gesuchsgegners geforderte Eingrenzung oder Meldepflicht (act. 25), ist in Anbetracht der erstellten Untertauchensgefahr des Gesuchsgegners nicht ersichtlich.