Aufgrund des Dublin-Abkommens müssen die Schweizer Behörden sicherstellen, dass der Gesuchsgegner in den für ihn zuständigen Dublin- Staat überführt wird. Zwar ist vorliegend die Zuständigkeit noch nicht geklärt, aber das SEM wurde vom MIKA angewiesen, ein entsprechendes Rückübernahmegesuch an Deutschland zu stellen (MI-act. 11 ff.). Aus diesem Grund ist eine selbständige Reise nach Deutschland keine Option. -7-