1.4. Das MIKA informierte mit E-Mail vom 11. Oktober 2024 das Staatssekretariat für Migration (SEM) über den Umstand, dass der Gesuchsgegner erfolglos ein Asylverfahren in Deutschland durchlaufen habe. Gleichzeitig wurde das SEM aufgefordert, umgehend den zuständigen Dublin-Staat, Deutschland, um Rückübernahme des Gesuchsgegners zu ersuchen bzw. das Dublin-Verfahren entsprechend einzuleiten (MI-act. 11).