Der Gesuchsgegner wurde anlässlich einer Kontrolle durch eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau in Frick, im Kanton Aargau, angehalten und vorläufig inhaftiert (MI-act. 14 ff.). Der Gesuchsgegner hielt sich bis zum 14. Oktober 2024 im Kanton Aargau auf, bevor er zwecks Ausschaffung ins Gefängnis Bässlergut, Basel-Stadt, verlegt wurde (MI-act. 47). Vorliegend wurde die Haftanordnung vom 12. Oktober 2024 durch das MIKA und damit durch die zuständige Behörde erlassen (act. 1 ff.). -5-