Anlässlich der am 11. Oktober 2024 durchgeführten polizeilichen Einvernahme räumte der Gesuchsgegner ein, dass es sich bei B._____ um einen Bekannten handle, seine wahre Identität sei A._____, geboren am tt.mm.jjjj. Er stamme von der Elfenbeinküste. Vor seiner Einreise in die Schweiz habe er etwa fünf Monate in Deutschland verbracht und zuvor zehn Jahre in Frankreich (MI-act. 20 f.). Nachdem am 12. Oktober 2024, 12.30 Uhr, die vorläufige Festnahme des Gesuchsgegners geendet hat, wurde er direkt im Anschluss daran dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zwecks Befragung zugeführt (MI-act. 32 f.).