A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 10. Oktober 2024 illegal mit dem Zug über Deutschland in die Schweiz ein, um in Zürich ein Asylgesuch zu stellen (Akten des Amts für Migration und Integration [MIact.] 19 f.). Am 11. Oktober 2024 wurde der Gesuchsgegner am Bahnhof Frick von einer Patrouille der Kantonspolizei Aargau angehalten. Der Gesuchsgegner wies sich anlässlich der vor Ort durchgeführten Personenkontrolle als B._____, geboren am tt.mm.jjjj, aus und wurde in der Folge zur weiteren Befragung auf den Polizeistützpunkt in Frick gebracht (MI-act. 14 ff.).