Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 9. Oktober 2024 angeordnete Vorbereitungshaft mit Haftbeginn am 8. Oktober 2024 wird bis zum 7. Januar 2025, 12.00 Uhr, bestätigt. - 16 - 2. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt.