Auch die Aussagen des Gesuchsgegners an der heutigen Verhandlung, er wolle seine Kinder in der Schweiz grossziehen, da dies das beste Land hierfür sei, sind wenig glaubhaft, äusserte sich der Gesuchsgegner während seiner Haft diesbezüglich noch dahingehend, dass er seine Kinder nicht in einem Land voller "Ungläubigen" und mit einem "Drecksstück" einer Mutter aufwachsen lassen will (act. 49). Generell hat sich der Gesuchsgegner bislang wenig absprachefähig und kooperativ verhalten. Dies zeigte sich auch ausserhalb des Wegweisungsverfahrens, z.B. bei seiner Missachtung von Gewaltschutzmassnahmen.