7. Das MIKA hat beim SEM bereits eine prioritäre Behandlung des Asylgesuchs angemahnt (Protokoll S. 14, act. 42). Es liegen demnach keine Anzeichen dafür vor, dass das MIKA dem Beschleunigungsgebot (Art. 75 Abs. 2 AIG) nicht ausreichend Beachtung geschenkt hätte.