Hierzu gab der Gesuchsgegner bereits anlässlich seines Ausreisegesprächs vom 10. Juli 2024 an, in Russland bzw. Tschetschenien für den Wehrdienst aufgeboten worden zu sein und in den Krieg ziehen zu müssen (MI-act. 723). An der heutigen Haftverhandlung gab er überdies bekannt, bereits zuvor analoge Aufgebote des russischen Militärs erhalten zu haben, hiervon jedoch mangels regelmässiger Kontakte in die Heimat bzw. zu seiner deutschen Verwandtschaft erst verspätet erfahren zu haben (Protokoll S. 9, act. 37).