ein solcher Zweck ist zu vermuten, wenn eine frühere Einreichung des Asylgesuchs möglich und zumutbar war und wenn das Gesuch in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Verhaftung, einem Strafverfahren, dem Vollzug einer Strafe oder dem Erlass einer Wegweisungsverfügung eingereicht wird. In Vorbereitungshaft sollen Ausländer genommen werden, welche nach einem längeren illegalen Aufenthalt ein Asylgesuch stellen, das offensichtlich nur dazu dient, eine drohende Ausschaffung zu verhindern. Nicht erfasst werden Personen, welche die Schweiz effektiv um Asyl oder Schutz ersuchen wollen.