1. Die am 8. Oktober 2024 angeordnete Durchsetzungshaft wird per sofort aufgehoben. 2. Es wird eine Vorbereitungshaft angeordnet. 3. Die Haft begann am 8. Oktober 2024, 07:00 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 75 AIG für sechs Monate (richtig drei) bis zum 07. Januar 2025, 12.00 Uhr angeordnet. 4. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau.