Hierauf reichte der Gesuchsgegner am 3. Oktober 2024 mit Hilfe einer Sozialarbeiterin der JVA Pöschwies das vorangekündigte Asylgesuch ein. Hierbei machte er unter anderem geltend, einen russischen Einberufungsbefehl missachtet zu haben, weshalb ihm dort nun Verfolgung drohen würde (MI-act. 819). Dem Asylgesuch lag ein russisches Dokument bei, wonach er am 15. Mai 2024 bei einer Wehrversammlung in der tschetschenischen Hauptstadt Grosny hätte erscheinen müssen. Dem am 20. August 2024 beglaubigt übersetzten Dokument ist hierbei nicht zu entnehmen, ob es sich dabei um ein Aufgebot für einen Kampfeinsatz oder für die Reserve handelt (MIact. 854).