Am 9. November 2021 erklärte der Gesuchsgegner gegenüber dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) im Rahmen eines Ausreisegesprächs, er sei nicht bereit nach Russland auszureisen und weigerte sich, an der Papierbeschaffung mitzuwirken (MI-act. 396). Am 21. Dezember 2021 bestätigen die russischen Behörden, nach erfolgter Anfrage der Schweizer Behörden, die Identität des Gesuchgegners (MIact. 508 ff.). Darauffolgende Rückübernahmegesuche scheiterten allesamt an der fehlenden Kooperation der russischen Behörden (MI-act. 711, 744, 827).