Am 12. Juni 2024 richtete sich das SEM mit einer Identifikationsanfrage betreffend den Gesuchsgegner an die tunesischen Behörden (MIact. 137 ff.). Diese bestätigten am 9. September 2024 die Identität des Gesuchsgegners als C._____, tunesischer Staatsangehöriger (MI-act. 141, 145).