Nachdem die Rückführung des Gesuchsgegners nach Italien scheiterte (MI-act. 101), verfügte das SEM am 21. Dezember 2023 die Wiederaufnahme des Asylverfahrens des Gesuchsgegners (MI-act. 87 f.). Am 4. April 2024 verfügte das SEM sodann die Ablehnung des Asylgesuchs des Gesuchsgegners sowie seine Wegweisung aus der Schweiz (MI-act. 100 ff.). Dieser Entscheid wurde am 18. April 2024 rechtskräftig (MI-act.106). Am 14. Mai 2024 wandte sich der Gesuchsgegner in einer E-Mail erstmals unter Angabe seiner (wie später festgestellt) korrekten Identität an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) (MI-act. 115).