Am 12. Juli 2023 fällte das SEM betreffend den Gesuchsgegner einen Zuweisungsentscheid an den Kanton Aargau (MI-act. 31 f.). Das Asylverfahren des Gesuchsgegners wurde mit Nichteintretensentscheid des SEM vom 28. August 2023 abgeschlossen und der Gesuchsgegner gestützt auf das Dublin-Abkommen aus der Schweiz nach Italien weggewiesen (MI-act. 52 ff.). Dieser Entscheid wurde am 12. September 2023 rechtskräftig (MI-act. 70).