Der Gesuchsgegner habe jedoch mehrfach geäussert, er sei bereit, den Anweisungen der Behörden zu folgen. Entgegen der Auffassung des MIKA bestehe keine Untertauchensgefahr, schliesslich sei der Gesuchsgegner freiwillig zum Ausreisegespräch erschienen und sei bisher noch nicht untergetaucht. Das bereits eingeleitete Ehevorbereitungsverfahren spreche ebenfalls gegen eine Untertauchensgefahr. Ausserdem sei am 16. Januar 2024 ein Spitaleintritt und eine Operation im Luzerner Kantonsspital Q._____ geplant.