Mit Schreiben vom 13. November 2023 wurde der Gesuchsgegner vom MIKA zu einem Ausreisegespräch am 30. November 2023 eingeladen (MIact. 80). Der Gesuchsgegner ist diesem Ausreisegespräch unentschuldigt ferngeblieben, jedoch ohne unterzutauchen (MI-act. 87). Am 18. Dezember 2023 wurde der Gesuchsgegner erneut vorgeladen für ein Ausreisegespräch am 11. Januar 2024 (MI-act. 88). Der Gesuchsgegner erschien an das Gespräch und wurde anschliessend in Haft genommen (MIact. 119 ff.).