Nachdem ein Abgleich mit der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC ergeben hatte, dass der Gesuchsgegner in Bulgarien, Rumänien und Österreich als Asylsuchender registriert ist (MI-act. 9), ersuchte das Staatssekretariat für Migration (SEM) die bulgarischen Behörden am 12. Mai 2023 um Rückübernahme des Gesuchsgegners (MIact. 33 ff.). Diese stimmten der Rückübernahme am 18. Mai 2023 zu (MIact. 36).