Der Gesuchsgegner wird gemäss Mitteilung des SEM vom 23. September 2024 zu einem Counselling-Termin im November eingeladen (MI-act. 160). Nachdem diesbezüglich im Moment keine Zweifel bestehen (Protokoll S. 1 ff., act. 29 ff.), ist davon auszugehen, dass der Gesuchsgegner spätestens bis Ende November 2024 an einem Counselling wird teilnehmen können.