Mit Verfügung vom 11. Mai 2023 lehnte das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies ihn aus der Schweiz und dem Schengen-Raum weg (MI-act. 147 ff.). Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 169). Ferner wurde der Gesuchsgegner mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 6. Mai 2024 für eine Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen (MI-act. 77 ff.). Dieses Urteil ist ebenfalls unangefochten in Rechtskraft erwachsen (MI-act. 171). Damit liegen ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid und eine rechtskräftige Landesverweisung vor.