Am 2. September 2024 gelangte das MIKA erneut an das SEM und erkundigte sich, ob der Gesuchsgegner für ein Counselling im September berücksichtigt werden könne. Dies wurde durch das SEM verneint. Der Gesuchsgegner könne frühestens für ein Counselling im Oktober berücksichtigt werden (MI-act. 133). Das MIKA wandte sich deshalb am 23. September 2024 abermals an das SEM betreffend Counselling-Termine, worauf dieses gleichentags bestätigte, der Gesuchsgegner werde für ein Counselling im November 2024 eingeladen (MI-act. 160).