Da sich der Gesuchsgegner den Behörden nicht zur Verfügung gehalten hat und offenbar nach Deutschland ausgereist war, schrieb das Staatssekretariat für Migration (SEM) sein Asylgesuch am 17. September 2020 ab (MI-act. 141, 143). Nachdem das SEM am 21. April 2021 einem Übernahmeersuchen Deutschlands zugestimmt hatte, erfolgte die Übernahme des Gesuchsgegners von Deutschland in die Schweiz am Folgetag (MI-act. 143 f.). Infolgedessen nahm das SEM das Asylverfahren des Gesuchsgegners am 27. April wieder auf (MI-act. 145).