Am 31. Juli 2024 und zuletzt am 13. September 2024 informierte das SEM auf entsprechende Anfrage des MIKA, dass aufgrund der geringen Anzahl Kandidaten für einen Sonderflug nach Tunesien ein solcher noch nicht geplant werden könne und schwierig abzuschätzen sei, wann dieser erfolge (MI-act. 911 f., 926). Gemäss Aktennotiz des MIKA vom 17. September 2024 vereinbarten das MIKA und das SEM die erneute Durchführung eines DEPA-Flugs für die Rückführung des Gesuchsgegners nach Tunesien (MI-act. 928).