Nachdem der Gesuchsgegner am 8. Oktober 2016 trotz bestehenden Einreiseverbots erneut illegal in die Schweiz eingereist war (MI-act. 63 ff.), wies ihn das SEM mit Verfügung vom 25. Oktober 2016 erneut aus der Schweiz in den zuständigen Dublin-Mitgliedstaat (Frankreich) weg (MIact. 92 ff.). Diese Verfügung erwuchs am 31. Oktober 2016 unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 107). Am 1. November 2016 eröffnete das SEM dem Gesuchsgegner die Verlängerung des Einreiseverbots für das Gebiet der Schweiz, Liechtenstein sowie der Schengen-Staaten bis zum 31. Oktober 2019 (MI-act. 119 ff.) und am 22. November 2016 erfolgte eine erneute Ausschaffung nach Frankreich (MI-act. 123).