https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/ medien/mm.msg-id-100012.html, zuletzt besucht am 23. September 2024). Da beide genannten Vollzugsstufen möglich sind und beide Stufen härtere Durchsetzungsmittel im Vergleich zu der bislang versuchten Rückführung der Vollzugsstufe 2 darstellen, ist vorliegend von einer ernsthaften Aussicht auf den Vollzug der Wegweisung auszugehen. Weitere Anzeichen, die an der Ausschaffungsmöglichkeit in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht Zweifel aufkommen lassen würden, sind ebenfalls keine ersichtlich.