Ferner wurde der Gesuchsgegner mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 20. September 2023 für eine Dauer von 12 Jahren des Landes verwiesen (MI-act. 126 ff.). Damit liegt nicht nur ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid, sondern auch eine rechtskräftige Landesverweisung vor. -6- 2.3. Gemäss Art. 80 Abs. 6 lit. a AIG ist die Haft zu beenden, wenn sich erweist, dass der Vollzug der Wegweisung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen undurchführbar ist.