Mit Entscheid vom 6. September 2022 lehnte das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies ihn aus der Schweiz weg (MI-act. 24 ff.). Dieser Entscheid erwuchs am 6. Oktober 2022 unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 61). Das in der Folge am 8. August 2023 gestellte Mehrfachasylgesuch schrieb das SEM mit Verfügung vom 26. September 2023 formlos ab (MI-act. 123, 160 f.). Ferner wurde der Gesuchsgegner mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 20. September 2023 für eine Dauer von 12 Jahren des Landes verwiesen (MI-act. 126 ff.).