Die angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wurde mit Urteil vom 13. Juni 2024 (WPR.2024.53 [MI-act. 303 ff.]) bis zum 26. September 2024, 12.00 Uhr bestätigt. Am 9. Juli 2024 verweigerte der Gesuchsgegner den Einstieg in den für ihn gebuchten DEPU-Flug nach Algier, Algerien (MI-act. 358). Daraufhin meldete das SEM den Gesuchsgegner am 10. Juli 2024 für einen begleiteten Flug (DEPA-Flug) für Mitte Oktober nach Algier, Algerien an (MI-act. 356 f.) und ersuchte die algerischen Behörden am 18. Juli 2024 um erneute Ausstellung eines Ersatzreisepapiers (MI-act. 359 f.). -4-