Das SEM meldete den Gesuchsgegner am 31. Mai 2024 für einen unbegleiteten Flug (DEPU-Flug) nach Algier, Algerien an, welcher am 3. Juni 2024 per 9. Juli 2024 bestätigt wurde (MI-act. 259 ff., 276). Anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Verlängerung der Ausschaffungshaft vom 10. Juni 2024 erklärte der Gesuchsgegner, er werde bei der Papierbeschaffung weiterhin seine Mitwirkung verweigern und sei nicht bereit, die Schweiz unbegleitet zu verlassen bzw. den für ihn gebuchten Flug vom 9. Juli 2024 anzutreten (MIact. 286 ff.).