Gleichzeitig wurde ihm mit Verfügung vom 12. September 2024 die Möglichkeit eingeräumt, zu den ergänzten Akten Stellung zu nehmen (act. 45). Der Rechtsvertreter reichte sodann am 13. September 2024, 06.58 Uhr, fristgerecht seine Stellungnahme ein und hielt an den zuvor gestellten Anträgen fest (act. 48). -4- Der Einzelrichter zieht in Erwägung: