E. Der Rechtsvertreter reichte am 12. September 2024, 10.43 Uhr, seine Stellungnahme ein, in welcher er die Aufhebung der Verfügung des MIKA vom 6. September 2024 und die sofortige Entlassung des Gesuchsgegners aus der Haft beantragte (act. 20). Weiter monierte der Rechtsvertreter die Unvollständigkeit der Akten. Auf Anfrage des Verwaltungsgerichts wurden die fehlenden Akten vom MIKA nachgereicht und dem Rechtsvertreter zugestellt. Gleichzeitig wurde ihm mit Verfügung vom 12. September 2024 die Möglichkeit eingeräumt, zu den ergänzten Akten Stellung zu nehmen (act.