B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 6. September 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Administrativhaft gewährt (MI-act. 187 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Haft wie folgt eröffnet (act. 1): -3- 1. Es wird eine Administrativhaft gemäss Art. 76a AIG angeordnet. 2. Die Haft begann am 9. September 2024, 08.00 Uhr.