Mit Urteil vom 31. Juli 2024 des Bezirksgerichts Baden wurde der Gesuchsgegner unter anderem wegen mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls und Verweisungsbruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 10.00 sowie einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Weiter wurde eine Landesverweisung von sieben Jahren gegen ihn verhängt. Das Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 75 ff.).