Am 13. Februar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den Gesuchsgegner in Untersuchungshaft zu nehmen. Dieser Antrag wurde vom Zwangsmassnahmengericht bis zum 11. Mai 2024 bewilligt (MIact. 35 ff.). Ab dem 10. April 2024 befand sich der Gesuchsgegner im vorzeitigen Strafvollzug im Zentralgefängnis Lenzburg (MI-act. 42).