Am 16. Oktober 2023 ersuchte die belgischen Behörden um Übernahme des Gesuchsgegners, welche diesem Ersuchen am 31. Oktober 2023 zustimmten (MI-act. 95). Eine Überstellung konnte jedoch bisher noch nicht durchgeführt werden. Am 11. Februar 2024 wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei Aargau angehalten und schliesslich vorläufig festgenommen (MIact. 27 ff.). Zuvor hatte der Gesuchsgegner gemeinsam mit einer anderen Person Fahrzeuge aufgebrochen und Gegenstände entwendet. Daraufhin gewährte ihm das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) das rechtliche Gehör betreffend eine Ausgrenzung aus dem Kanton Aargau und ordnete diese gleichentags an (MI-act. 1 ff.).