Wie bereits mit Urteil betreffend Anordnung der Durchsetzungshaft vom 13. Dezember 2023 festgestellt wurde, liegt mit Verfügung des MIKA vom 22. April 2020 ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid gegen den Gesuchsgegner vor (MI-act. 573 ff., 594). Weiter wurde er mit Strafurteil des Bezirksgerichts Aarau vom 17. November 2022 für sieben Jahre des Landes verwiesen. Auch dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 760 ff.). Damit liegt neben einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid auch eine rechtskräftige erstinstanzliche Landesverweisung vor (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.107 vom 13.Dezember 2023, Erw. 11/2.2; MI-act. 914 ff.).