D. Mit Verfügung vom 30. August 2024 wurde die Anordnung der Haftverlängerung samt den migrationsamtlichen Akten dem amtlichen Rechtsvertreter des Gesuchsgegners zur allfälligen Stellungnahme bis zum 4. September 2024, 12.00 Uhr, (Eingang) zugestellt (act. 7 f.). Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass über die Haftverlängerung -5-