Mit Urteil vom 2. November 2023 wurde der Gesuchsgegner durch das Bezirksgericht Aarau gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. c und d StGB für acht Jahre aus der Schweiz verwiesen (MI-act. 77 ff.). Das Urteil erwuchs in der Folge unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 77, 99). Damit liegt eine rechtsgenügliche Landesverweisung vor.