2. Im vorliegenden Fall wurde der Gesuchsgegner am 3. September 2024, 12.00 Uhr, aus der Durchsetzungshaft entlassen. Die mündliche Verhandlung begann am 5. September,16.45 Uhr; das Urteil wurde um 17.15 Uhr eröffnet. Die richterliche Haftüberprüfung erfolgte somit innerhalb der Frist von 96 Stunden.