3. Die zuletzt am 8. August 2024 verlängerte und bis zum 19. Oktober 2024 bestätigte Durchsetzungshaft wird hiermit beendet. 4. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts, welche im Einverständnis des Gesuchsgegners und seines Rechtsvertreters via Videotelefonie durchgeführt wurde, wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt.