2. September 2024 die Teilnahme des Gesuchsgegners am nächsten Counselling bestätigte (MI-act. 323). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 3. September 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 327 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 3. September 2024,12:00 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 2. Dezember 2024, 12.00 Uhr, angeordnet.