Nachdem zunächst ein neuer Identitätsantrag an die algerischen Behörden gestellt werden musste (MI-act. 166, 192) und das SEM am 4. Juli 2024 bei der algerischen Vertretung in Bern die ausstehende Antwort moniert hatte (MI-act. 275 f., 280 f.), informierte das SEM das MIKA am 27. August 2024 darüber, dass der Gesuchsgegner unter seiner angegebenen Identität als algerischer Staatsangehöriger identifiziert worden sei (MI-act. 306 ff.). Das MIKA meldete den Gesuchsgegner am 31. August 2024 für eine konsularische Anhörung (sog. Counselling) an, woraufhin das SEM am -4-