Anlässlich diverser Ausreisegespräche beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) gab der Gesuchsgegner mehrfach an, er sei nicht zur Rückkehr in seinen Heimatstaat Algerien bereit und verweigerte jegliche Mitwirkung bei der Papierbeschaffung, obwohl er vom MIKA darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er mit den algerischen Behörden telefonieren oder sich im Heimatland um die Zustellung von Reise- oder Identitätsdokumenten kümmern solle (MI-act. 60 ff, 123 ff.).