Am 4. Juli 2024 ersuchte das MIKA die Kantonspolizei Aargau um eine Interpol-Abfrage zwecks Identifizierung des Gesuchsgegners (MI-act. 319). Gleichentags versandte das SEM erneut ein Monierungsschreiben (MIact. 320 ff.). Mit Schreiben vom 12. August 2024 wurde das MIKA informiert, dass die Interpol-Abfrage erfolglos war und der Gesuchsgegner nicht identifiziert werden konnte (MI-act. 325).